Rechtliches
Da jedes Paar Trauringe eine individuelle Einzelanfertigung für Sie ist, gilt nach § 312d Abs. 2 Satz 1 BGB keinerlei Widerrufsrecht.
Der genaue Wortlaut der Gesetzesschrift lautet: “Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind…“
Wir möchten weiterhin ausdrücklich darauf hinweisen, dass für den Bereich Goldankauf separate AGB gelten.